Wenn auf einer Baustelle etwas passiert, dann wird in der Regel immer der Bauherr für den Schaden verantwortlich gemacht. Damit der Bauherr ausreichend gesichert ist, sollte er eine Bauherrnhaftpflicht abschliessen. Jetzt ist es meist so, daß der Bauherr einen Architekten mit der Bauleitung und Handwerker und Firmen mit Bauausführung beauftragt hat. Für die Sicherheit auf der Baustelle sind diese Personen zwar verantwortlich, aber der Bauherr trägt trotzdem die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Veranlasst hat die Bauarbeiten schliesslich der zuständige Bauherr. Der Bauherr darf nur ausreichend qualifizierte Handwerker und Firmen beschäftigen und diese auch überwachen. Ausserdem muss sich der Bauherr davon überzeugen, daß die Materialien auf der Baustelle ordnungsgemäss gelagert sind und die Baustelle auch richtig gesichert ist. Ferner ist der Bauherr dazu verpflichtet einzugreifen, sobald er Gefahren auf der Baustelle erkennt. Eine Bauherrnhaftpflicht mit guten Leistungen bekommt man schon um die 100 Euro. Die Bauherrnhaftpflicht wird mit einem Einmalbeitrag bezahlt. Wenn man sich vorstellt, was bei einer Baustelle alles schief gehen kann (Passant oder Kinder stürzen auf der Baustelle etc.), dann sollte man nicht lange über die Bauherrnhaftpflicht nachdenken. Die Bauherrnhaftpflicht sollten Sie schon beim Kauf des Grundstücks abschliessen, wenn Sie vorhaben, das Gebäude innerhalb von 2 Jahren fertigzustellen. So ist nämlich das unbebaute Grundstück schon vor Beginn des Baus versichert. Wenn Sie vorhaben später das Haus oder einzelne Wohnungen zu vermieten, dann denken Sie auch über eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung nach. Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung bezeichnet man auch als Haus und Grundbesitzerhaftpflicht und versichert den Grundbesitz samt Gebäude. Im Zeitraum, wo die Bauherrnhaftpflicht besteht, ist die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung in der Bauherrnhaftpflicht enthalten. Nach Auslaufen der Versicherung sollte man sich aber um einen eigenständigen Versicherungsabschluss der Grundbesitzerhaftpflicht nachdenken.